Heute finden Warnstreiks im privaten Sozialbereich statt. Die Gewerkschaft fordert bei den Kollektivvertragsverhandlungen eine Arbeitszeitverkürzung auf 35 Stunden pro Woche, doch die ArbeitgeberInnen blockierten nach anfänglicher Gesprächsbereitschaft. „Das ist utopisch und nicht finanzierbar!“ ist ein oft vorgebrachtes Totschlagargument von UnternehmerInnen gegen eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit. Doch auch Beschäftigte sind sich oft nicht sicher, was Arbeitszeitverkürzung für sie konkret bedeutet. Mosaik-Redakteurin Sonja Luksik hat eine Argumentationshilfe für Arbeitszeitverkürzung zusammengestellt. 1) Arbeitszeitverkürzung ist nicht notwendig Österreich liegt im EU-Vergleich an dritter Stelle bei der Zahl der geleisteten Überstunden. Arbeitszeitflexibilisierungen der letzten 30 Jahre machten es möglich, den Arbeitstag auszuweiten und dafür keine Überstundenzuschläge auszuzahlen. Der vorläufige Höhepunkt dieser von UnternehmerInnen forcierten Flexibilisierungen: Die Einführung des 12-Stunden-Tages. Türkis-Blau setzte diese langjährige Forderung von Industrie- und Kapitalseite um, die neue türkis-grüne Regierung will den 12-Stunden-Tag beibehalten. Aus medizinischer Sicht ist mittlerweile klar, dass lange Arbeitszeiten psychische und körperliche Folgen nach sich ziehen. Mit folgenden fünf Risiken ist bei einer täglichen Arbeitszeit von neun, zehn oder zwölf Stunden zu rechnen: Progressiver Anstieg der Ermüdung, geringere Leistung pro Zeiteinheit, höheres Arbeitsunfallrisiko, höherer Krankenstand und Probleme hinsichtlich Aufnahme und Abbau von gesundheitsschädigenden Arbeitsstoffen im Körper. 2) Im Sozialbereich gibt es wichtigere Forderungen als Arbeitszeitverkürzung Gerade im Sozialbereich sind MitarbeiterInnen aufgrund der körperlich und psychisch anstrengenden Tätigkeiten von Burn-Out und Überlastung betroffen. Sie arbeiten daher oft Teilzeit, um die Arbeitsbelastung zumindest halbwegs ertragen zu können. Arbeitszeitverkürzung ist dringend notwendig, damit Beschäftigte an ihrer Arbeit nicht zugrunde gehen. Sie kann zudem dem neoliberalen, scheinbaren Sachzwang der andauernden Arbeitszeitflexibilisierung etwas entgegensetzen und zeigen, dass Beschäftigte nicht den 8-Stunden-Tag verteidigen wollen, sondern für Arbeitszeitverkürzung kämpfen. Die Gewerkschaft rechnet vor, dass sowohl teilzeit- als auch vollzeitbeschäftigte KollegInnen von einer Arbeitszeitverkürzung auf 35 Stunden pro Woche profitieren würden. Basisinitiativen wie „Wir sind sozial, aber nicht blöd“ verlangen zusätzlich zur Arbeitszeitverkürzung jedoch auch eine Lohnerhöhung von 6% und fordern die Kollektivvertrags-VerhandlerInnen dazu auf, für alle KollegInnen eine Gehaltserhöhung zu erkämpfen. Sie sehen vollzeitarbeitende KollegInnen nicht als „Privilegienritter“, sondern betonen, dass diese ebenfalls schlecht verdienen und befürchten einen Reallohnverlust. Unterbezahlung ist tatsächlich ein großes Problem im Sozialbereich. Die Situation verschärft sich für Beschäftigte mit Betreuungspflichten, die ihr Gehalt nicht durch regelmäßige Wochenend- und Nachtdienste oder Überstunden „auffetten“ können. 3) Teilzeitbeschäftigten bringt eine Arbeitszeitverkürzung nichts 40 Arbeitsstunden pro Woche gelten als normal. Doch sind sie das wirklich? Immer mehr Beschäftigte arbeiten in Österreich Teilzeit. Nachdem Frauen noch immer den Großteil an unbezahlter Haus- und Versorgungsarbeit leisten, befinden sie sich erschreckend oft in „atypischen Beschäftigungsverhältnissen“. Sie erhalten weniger Gehalt und im Alter eine geringere Pension als vollzeitbeschäftigte Kollegen. In vielen Branchen, wie auch im Sozialbereich, sind Vollzeitstellen mittlerweile Mangelware, Teilzeitarbeit ist allgegenwärtig. Eine Arbeitszeitverkürzung bringt Teilzeitbeschäftigten jedoch nur etwas, wenn sie mit vollem Lohnausgleich einhergeht.
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